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Leitfaden für Strafprozesse

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Leitfaden für Strafprozesse - Neu Corethon


Diese Ordnung der Prozesse auf Neu Corethon soll all jenen, die sich vor den Augen des Gesetzen wiederfinden, als Leitfaden dienen.

Zuständigkeit

Für alle kirchlichen Verbrechen sind die Vertreter der silvanischen Kirche auf Neu Corethon zuständig, während weltliche Verbrechen in die Verantwortung der Garnison Neu Corethons fallen. Beide Fraktionen kooperieren bei der Rechtssprechung und ihre Vertreter halten gemeinsam Gericht. Die silvanische Kirche wird hierbei vertreten durch den Prior, die Stadtwache durch den Hauptmann.

Einberufung

Sollte eine Straftat (kirchliche oder weltliche) festgestellt werden, wird eine Anklageschrift verfasst und öffentlich in der Stadt ausgehängt. Dort wird die Untat, der Täter und das Datum der Anhörung benannt. Bei der Anhörung werden der Täter und mögliche Zeugen einbestellt und vernommen. Im Anschluss wird das Strafmaß verkündet. Sollte ein so angeklagter Bürger mit der Entscheidung nicht einverstanden sein, darf er um die Einberufung eines Prozesses bei der Stadtmeisterei bitten, sofern er dies vor Ablauf der verkündeten Frist unternimmt.

Vorbereitung

Die Stadtmeisterei unterrichtet die entsprechenden Stellen der Gerichtsbarkeit, welche eingehendere Ermittlungen anstellen können. Auch der Angeklagte darf Ermittlungen in eigener Sache unternehmen. Keine Seite ist bis zum Beginn des Prozesses zur Offenlegung ihrer Ermittlungen verpflichtet. Das Gericht bestimmt das Datum für den Prozess. Beide Seiten dürfen sich selbst vertreten oder einen lizenzierten Rechtsbeistand beschäftigen.

Verfahren

Der Prozess beginnt zu dem vom Gericht angesetzten Zeitpunkt. Die Richter eröffnen die Sitzung, welche mit dem Verlesen der Anklage durch den Kläger beginnt. Die Anklage darf weiterhin Zeugen berufen. Während der Zeugenbefragung dürfen ebenso Beweisstücke vorgebracht werden. Nach der Abhandlung aller Zeugen der Klägerseite, darf die Verteidigung ebenso zusätzliche Zeugen einberufen, die bisher noch nicht erschienen sind. Die Zeugenbefragung wird stets durch die Richter eröffnet, die anschließend erst der Kläger- und dann der Beklagtenseite das Wort erteilen. Eine erneute Einberufung in den Zeugenstand muss richterlich gestattet werden.

Urteilsfindung

Die Richter dürfen zu jeder Zeit den Prozess für geschlossen erklären und sich zur Urteilsfindung zurückziehen. Weltliche und kirchliche Vertreter versuchen ein gemeinsames Urteil zu finden. Bei Uneinigkeit wird die Urteilsfindung an den entsprechenden Vorgesetzten in der dazugehörigen Rechtssphäre weitergeleitet.

Urteilsverkündung

Die Richter tragen das Urteil vor, welches bindend für alle beteiligten Parteien ist. Es wird in öffentlichen Angelegenheiten ebenso öffentlich verkündet. Nur in besonderen Fällen können höherrangige Persönlichkeiten einen erneuten Prozess verlangen, wenn Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Urteils bestehen.

Prozessabbruch

Sollten beide Seiten sich vor dem Prozess gütlich einigen oder sollte eine Partei sich durch Renbolds Segen der Gerichtsbarkeit entziehen, wird der Prozess abgebrochen und nur die Gerichtskosten müssen beglichen werden. Nur in Ausnahmefällen kann ein Prozess gegen eine verstorbene Person fortgeführt werden.

Prozesskosten

Grundsätzlich trägt die Klägerseite die Kosten des Gerichts. Sollte es zu einer Verurteilung des Beklagten kommen, so hat dieser die Kosten zu tragen. Die Kosten orientieren sich unter anderem am Streitwert, der Schwere des Vorwurfs und der Dauer des Prozesses. Die Gerichtskosten werden der zur Zahlung verpflichteten Seite nach Beendigung des Prozesses bekannt gegeben.




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