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Waffenrecht

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Waffenrecht

Aufgrund der ansteigenden innerstädtischen Gewalt sei mit dem heutigen Tage Folgendes verkündet:

Ein jeder Bürger Tasperins hat das Recht eine Waffe zu führen (Waffenrecht). Dieses Recht wird zeitgleich mit der Bürgerurkunde verliehen. Es kann bei schwereren Verfehlungen von einem Mitglied des hohen Militärs in dessen Ausübung seiner Tätigkeit als Stellvertretung Tasperins im Rahmen einer Unzuverlässigkeitsprüfung auf Zeit aberkannt werden. Mitglieder der weltlichen Ordnung können bei ihrem Vorgesetzten die Aberkennung des Waffenrechts von auffälligen Bürgern beantragen. Der Bürger darf, wenn ihm der Waffenrecht entzogen wurde, keine Waffe mehr auf Tasperiner Boden bei sich führen, bis er erneut eine Ermächtigung von den zuständigen Vertretern der Krone erlangt hat. Jedwede Zuwiderhandlung stellt eine Straftat dar.

Unter einer Waffe im Sinne dieser Anordnung werden solche Gegenstände verstanden, die bereits ihrer Konstruktion nach und bei bestimmungsgemäßer Verwendung zur Herbeiführung erheblicher Verletzungen geeignet sind. Umfasst sind dementsprechend Gegenstände, die schon zu diesem Zweck entwickelt worden sind.

Ein Bürger, dem das Waffenrecht aberkannt wurde, muss, wenn er wieder auf Tasperiner Boden eine Waffe führen möchte, eine erneute Erteilung des Waffenrechts bei Vertretern der weltlichen Ordnung beantragen. Vor Erteilung der erneuten Erlaubnis sollen die Vertreter der weltlichen Ordnung die Zuverlässigkeit und Tauglichkeit des Bürgers feststellen. Zudem soll ein entsprechendes Verzeichnis angelegt werden.

Bürgern, denen das Recht zur Führung von Waffen aberkannt wurden, dürfen zunächst im Besitz ihrer Waffen bleiben. Sollten sie trotz aberkanntem Waffenrechts von der weltlichen Ordnung dabei erwischt werden, wie sie sich auf Tasperiner Boden im Beisein einer Waffe bewegen, so ist Vertretern der weltlichen Ordnung gestattet, die entsprechenden Waffen zu beschlagnahmen. Bei erneuter Erteilung des Waffenrechts sind die Waffen wieder herauszugeben.

Vertreter der Silvanischen Kirche sind von dieser Regelung ausgenommen. Im Rahmen ihrer Kooperation mit der weltlichen Ordnung wird darauf vertraut, dass strafbares Verhalten ihrer Mitglieder entsprechend von höherrangigen Vertretern geahndet und sanktioniert wird. Personen, die weder Bürger Tasperins noch Mitglieder der silvanischen Kirche sind, steht es nicht zu, offen Waffen zu führen und diese sind sofort zu konfiszieren.

Gezeichnet,
Kaiser Cadorian I.



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