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Anhörung: Pferd im Atelier

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Anhörung in einer Strafsache
 
Die Bürger Maximilian Weißenfels, Niklas Morgenstern, Roman Anoa’i, Albion Gustavson und Gavinrod Windwiegen, der Magier Håkun Tyrför sowie der Gefreite Darion Brandt werden aufgefordert, sich zu folgenden Vorwürfen zu äußern:
 
Am 18. Heumond, 1354, stürmte ein Pferd der Magierakademie zur Goldenen Rose in das Atelier der Bürgerin Eleonora Henrietta Lorena de Graménts. Zwar konnte es zunächst von dem Gefreiten Brandt, Magier Tyrför und Bürger Windwiegen gebändigt werden. Nachdem Magier Tyrför die Anwesenden jedoch antagonisierte, riss es sich los und drang in das Atelier ein. Dort fraß das Pferd mehrere Gegenstände der Bürgerin auf und Verunreinigte den Borden des Raumes mit Exkrementen. Nachdem es von Bürger Weißenfels mit einer Orange gefüttert wurde, entleerte sich das Pferd erneut. Im Zuge des weiteren Geschehens erlitt Oberwachtmeister Kynes einen schweren Tritt durch das Pferd. Zudem wickelten sich die Zügel des Pferdes um seinen Hals und drohten ihn zu erdrosseln. Bürger Weißenfels erlitt ebenfalls einen Huftritt und wurde durch ein Fenster von Frau Graménts auf die Straße geschleudert. Bürger Morgenstern wurde in den entfachten Kamin von Frau Graménts geschleudert, was dazu führte, dass seine Haare Feuer fingen. Die Bürger Anoa’i, Gustavson, Weißenfels und Morgenstern attackierten zudem den unbewaffneten Magier Tyrför mit Waffen.  
 
Die Personen werden verdächtigt, folgende weltlich Delikte verwirklicht zu haben: Leichte/Schwere Körperverletzung (Kapitel V Nr. 9/24), Sachbeschädigung (Kapitel V Nr. 14), Sittenvergehen (Kapitel V Nr. 17), Widerstand gegen die rechtmäßige Ordnung (Kapitel V Nr. 41), Versuchter Totschlag (Kapitel V Nr. 4, 49).
 
Folgende Personen werden als Zeugen gebeten, sich für eine Anhörung einzufinden: Oberwachtmeister Leto Kynes, Bürger Oswald Wiesel und Frau Elodie Louise Fuchs.
 
Zur Klärung des dargestellten Sachverhalts und Feststellung ihrer individuellen Schuld, mögen sie sich die genannten Personen zu einer Anhörung auf dem Garnisonsberg einfinden. Bestätigen sich die Vorwürfe, so wird der Fall vor das Gericht gebracht. Der Bürgerin Graménts steht es frei, weitere Ansprüche - insbesondere für den Ersatz des entstandenen Schadens - auf dem zivilrechtlichen Weg geltend zu machen.
 
Gezeichnet,
(Wilhelm von Pforten, Hptm)
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