Kundgebung der Stadtwache Neu Corethon, im Namen seiner Erlaucht, Friedrich von Siedenbruck Anklageschrift Die Bürgerin Doris Fabre wird wegen Beleidigung eines adeligen Würdenträgers, Freveleien gegenüber der Stadtwache Neu Corethons und Widerstand gegen die rechtmäßige Ordnung angeklagt. Im Zuge einer Meldung, welche die Bürgerin gegenüber der Stadtwache machte, kritisierte sie energisch Anordnungen des ehrenwerten Gouverneurs und bezeichnete die gesamte Angelegenheit des Austauschprogramms als herzlos. Darüber hinaus äußerte sie wiederholt Zweifel an der Kompetenz, Aufrichtigkeit sowie Handlungsbereitschaft der Stadtwache Neu Corethons. Sie hat sich somit nach Kapitel V Nr. 41 sowie Nr. 20 des Tasperiner Strafgesetzbuchs strafbar gemacht.
Gegen die angeklagte Bürgerin wird eine dreitägige Prangerstrafe verhängt.
Frau Fabre hat das Recht auf einen gerichtlichen Prozess. Dieses Recht muss sie bis zum 28. Taumond geltend machen. Andernfalls verfällt dieses und es wird dem Vorschlag der Stadtwache gefolgt.
Gezeichnet, Fuchs (Zgfr) |
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