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Anklageschrift: Astarte van Leuuwen

#1
Lightning 
Kundgebung der Stadtwache Neu Corethon, im Namen seiner Erlaucht, Friedrich von Siedenbruck

Anklageschrift
[Bild: 2RdJnBr.png]
Die Ordensadepta
Astarte van Leuuwen
wird wegen der Zusammenrottung zu einer verbrecherischen Organisation, des Bandenraubs, der Beihilfe zum Totschlag, der schweren Körperverletzung und des Widerstands gegen die rechtmäßige Ordnung angeklagt.



Gegen sie wird folgende Strafe verhängt:
  • Brandmarkung an der linken Hand
  • Verstümmelung am rechten Auge durch Entfernung desselben


Die Angeklagte hat sich der obigen Straftaten zur Überzeugung der Stadtwache Neu Corethon durch folgenden Sachverhalt schuldig gemacht: 

Die Ermittlungen der Stadtwache Neu Corethon haben ergeben, dass die hier angeklagte Astarte van Leuuwen sich freiwillig dazu entschied die Insel Calt, die sie im Rahmen einer Expedition aufsuchte, nicht mit ihren Ordensbrüdern-/schwestern verließ, sondern hierfür die Hilfe von auf der Insel befindlichen Piraten in Anspruch nahm, die den Korssöhnen/-töchtern zugehörig waren. Während die Angeklagte die bekannt gemeingefährlichen Piraten - hierfür sei schlicht auf den Wegweiser der See verwiesen - begleitete, kam es zu einem Überfall der Piraten auf ein Schiff der Leändischen Handelskompanie. Der Überfall kostete 26 Mitgliedern der Leändischen Handelskompanie das Leben und die gesamte Ladung des Handelsschiffs fiel in die Hände der Piraten. Die Angeklagte wirkte aktiv und freiwillig an dem Überfall mit. Zwar beendet sie nicht selbst das Leben eines Mitglieds der Schiffbesatzung, sie schlug aber im Rahmen des Überfalls mehrere Personen bewusstlos, die anschließend durch die Piraten ihr Ende fanden. Für ihre Teilnahme an dem Überfall wurde sie an der Beute in Höhe von 18 Gulden beteiligt.

Die Überzeugung der Stadtwache beruht hierbei auf folgenden Ermittlungsergebnissen:

Die Angeklagte stellte sich nach ihrer Rückkehr der Stadtwache Neu Corethon, übergab ihren Anteil an der Beute und lies sich ohne Gegenwehr in Gewahrsam nehmen.

Im Rahmen einer ersten Befragung lies sich die Angeklagte wie folgt ein: Sie sei aus ihr nicht mehr nachvollziehbaren Gründen auf der Insel Calt zu der Piratenbande “Korstöchter” gestoßen, um mit ihnen auf Reisen zu gehen. Sie habe Sünde und Schuld auf sich geladen, als sie half, ein Leändisches Handelsschiff auszurauben. Sie habe dabei jedoch absichtlich niemanden getötet, sondern drei oder vier Händler lediglich mit dem Schwertknauf zu Boden geschlagen. Zuvor habe sie nach Kräften versucht, die Piraten davon zu überzeugen, von ihrem Vorhaben abzulassen. Auf die Frage, warum sie sich dem Kampf nicht von vornherein entzogen hat, gab sie an keine Wahl gehabt zu haben, denn sie wäre bei Widerstand ohnehin dazu gezwungen worden. Im Anschluss an den Kampf wurde sie nach Neu Corethon zurück gebracht und dort abgesetzt. Die Beute habe sie angenommen, damit sie den Weg zu ihren rechtmäßigen Besitzern zurückfinden. Zudem habe sie nicht den Wunsch, sich zu bereichern, weswegen sie die erbeutete Summe von achtzehn Gulden umgehend bei ihrer Stellung der Stadtwache übergab. Sie bereue ihre Tat aufrichtig und habe eingesehen, dass ihr Handeln in jeglicher Hinsicht falsch gewesen ist.

Nach einem Besuch ihres Ordensbruders Archibald Cato, äußerte die Angeklagte hingegen abweichend, dass sie sich den Piraten nur angeschlossen habe, um Informationen zu sammeln, die in Zusammenhang mit den Kultisten der Finthela auf Neu Corethon stehen könnten. Sie berichtete außerdem, dass Catos Mutter von Kultisten entführt wurde und diese ihre Opfer in Eis einfrieren würden, um sie dann mit der Strömung auf eine Reise zu schicken. Sie vermutet ihren Ursprung in Haldar, da Bruder Cato in seinen Recherchen offenbar von einer Strömung aus Haldar gehört oder gelesen haben soll. Da die Korstöchter ebenfalls aus Haldar stammen, hoffte sie, dort etwas über die Machenschaften der Kultisten herausfinden zu können.

Während einer Überfahrt auf die Schwesterkolonie Cabu gelang es der Stadtwache Neu Corethon das Ziel des Überfalls, das Schiff der Leändischen Handelskompanie, ausfindig zu machen und es eingehend zu untersuchen. Die Leichen der Besatzung, gezeichnet von der Brutalität von Nordmännern/-frauen, wurden geborgen und auf der Kolonie Cabu bestattet. Zudem konnte die Stadtwache auf dem Schiff den sich versteckenden Kapitän bergen, behandeln und anschließend befragen. Der Zeuge berichtete davon, dass das Schiff von den Korssöhnen und Korstöchtern überfallen wurde. Die Besatzung wurde brutal ermordet, die geladenen Güter geraubt. Der Zeitpunkt stimmt mit dem Raub überein, welchen die Adepta laut ihren Aussagen begleitet hat. Auch erinnerte sich der Befragte, eine Frau gesehen zu haben, deren Beschreibung exakt auf die inhaftierte Ordensadepta passt. Ihm blieben die fliederfarbenen Augen und die auffallend weißblonden Haare im Gedächtnis. Er schilderte ferner, dass die beschriebene Person mit den Piraten gemeinsam zur Waffe griff. Er hatte hierbei nicht den Eindruck, dass sie dies gegen ihren Willen tue.

Die Überzeugung der Stadtwache von der Schuld der Angeklagten, wird von ihrer Einlassung nicht erschüttert. Die Aussagen des Zeugen ergeben einen in sich schlüssigen Geschehensablauf. Die Aussage des Kapitäns wirkte glaubhaft, der Kapitän selbst glaubwürdig. Die Einlassung der Angeklagten wirkt hingegen auf der Abänderung nicht glaubhaft. Die von der Aussage des Zeugen abweichende Einlassung der Angeklagten wird daher reine Schutzbehauptung gewertet. Gleichsam hat sich die Stadtwache Neu Corethon im vorliegenden Fall dazu entschieden, der Angeklagten gegenüber gnädig zu sein, da diese weitestgehend mit den Ermittlungen kooperierte und ihre Reue glaubwürdig erscheint.



Durch ihr Handeln hat sich die Angeklagte nach Kapitel V Nr. 51, 50 iVm 5, 49 iVm 7, 24 und 41 des Tasperiner Gesetzbuches: Militär- und Wachrecht der Zusammenrottung zu einer verbrecherischen Organisation, des Bandenraubs, der Beihilfe zum Totschlag, der schweren Körperverletzung und des Widerstands gegen die rechtmäßige Ordnung schuldig gemacht. Die Angeklagte hat das Recht auf einen gerichtlichen Prozess. Dieses Recht muss sie bis zum 27. Weidemond 1363 ausüben. Nimmt sie dieses Recht nicht binnen dieser Frist wahr oder verzichtet sie bereits vor Ablauf der Frist auf die Ausübung, wird dem Vorschlag der Stadtwache gefolgt und die Strafe wird für sofort vollstreckbar erklärt.

Gezeichnet,
Wilhelm von Pforten
(Hptm)
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