Anklageschrift
im Namen der Stadtwache Neu Corethon
Die Bürgerin und Landwirtin
Chilaili sada binti Zahir
wird wegen folgender Delikte angeklagt:
Um für ihre pyromanischen Neigungen zu büßen, soll sie permanent an der schadensbringenden Hand gebrandmarkt werden. Zudem soll sie für die verursachten Schäden einen Geldbetrag in Höhe von 30 Gulden zahlen.
Die Stadtwache orientiert sich hierbei weitesgehend an dem Vorschlag von dem Gefreiten Darion Brandt. Aus Sicht der Stadtwache ist die Schuld der Bürgerin gegeben. Der Vorwurf konnte sich im Rahmen einer durchgeführten Anhörung bestätigen.
Nach Überzeugung der Stadtwache Neu Corethon hat Frau sada binti Zahir sich der obigen Straftaten schuldig gemacht. Im Rahmen eines Auftrags der Gilden der Kartographen, der gleichtzeitig dazu dienen sollte die große Dürre zu beenden, hat die Bürgerin es verkannt, dass sie einer zerstörerischen Kraft Hilfe leistete. Während einer Auseinandersetzung mit dem Nebelelementar Caligo zündete die Bürgerin einen Feuerwerkskörper in einem eng begrenzten Raum. Zu dieser Zeit befanden sich die Bürgerin und mehrere weitere Bürger und Mitglieder der Stadtwache Neu Corethon. Dadurch fing der für die Insel lebensnotwendige Baum Feuer und dichte Rauchschwaden bildeten sich. Zudem sorgte dies dafür, dass alle anwesenden Bürger schon durch den Klang allein schwere körperliche Schäden erlitten. Durch die dichten und toxischen Rauchschwaden verschäfte sich dies noch. Der Bürgerin waren die Möglichkeit des Eintritts der Schäden bewusst und sie nahm sie billigend in Kauf. Ihre Aussage, die Zündung des hochexplosiven Sprengkörpers war für den Kampf unerlässlich, konnte die Stadtwache nicht überzeugen und vermag den Vorfall nicht zu rechtfertigen. Schwerwiegend kommt in diesem Sachverhalt hinzu, dass die Bürgerin wohl eher unbewusst die Nacht der Untoten durch ihr Handeln hervorrief.
Im Rahmen der obligatorischen Anhörung durch die Stadtwache zeigte sich die Bürgerin uneinsichtig und feindselig gegenüber dem Vernehmungsführer und zügelte sich auch nach mehreren Verwarnungen nicht. Zudem wurde die Bürgerin bei mehreren Widersprüchen innerhalb ihrer Aussagen ertappt. Frau sada binti Zahir legte insgesamt ein hohes Maß an Respektlosigkeit gegenüber der Stadtwache an den Tag.
Durch ihr Handeln hat sich Chilaili sada binti Zahir zur Überzeugung der Stadtwache nach Kapitel V Nr. 9, 14, 23, 26, 37, 41 des Tasperiner Gesetzbuches: Militär- und Wachrecht strafbar gemacht. Die Bürgerin hat das Recht auf einen gerichtlichen Prozess. Dieses Recht muss die Bürgerin bis zum 02.01.1355 ((30.04.2021)) geltend machen. Andernfalls wird die Strafe für sofort vollstreckbar erklärt.
Eine etwaige weitere Anhörung, die im Rahmen eines etwaigen Verstoßes gegen kirchliche Gesetze durch den auf der Insel ansäßigen Ordens durchgeführt werden könnte, bleibt hiervon unberührt. Gezeichnet,
(Wilhelm von Pforten, Hptm)
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