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Testamentseröffnung Hakun

#1
Zur Eröffnung des Testaments des verstorbenen Magiers Hakun, sei hiermit verkündet, dass sich alle Gläubiger und Schuldner bis zum 14. Tag des Monats in der Priorei zu melden haben, um ihren Anspruch am Erbe gelten zu machen. Sollte eine Schuld bis zu diesem Tag nicht eingefordert werden, kann die Schuld in der Vergabe des Erbes nicht berücksichtig werden und muss beim Erben der Schuld eingefordert werden. Ein Nachweis über die Schuld ist in jedem Fall vorzubringen. Am 15. Tag dieses Monats wird das Testament unter meiner Aufsicht eröffnet und der Besitz unter den Erben verteilt. Hierzu mögen sich die folgenden testamentarisch benannten Erben zur achten Stunde bei der Priorei einfinden

Darion Brandt, Famus Bergrecht, Aurelia und ein Vertreter des Leändischen Herolds.

Bei Nichterscheinen wird das Erbe durch die Priorei Neu-Corethon verwahrt und nach Ablauf einer dann verkündeten Frist unter den restlichen Erben aufgeteilt.

Gezeichnet

Waffenbruder Konstantin Lind
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#2
Alle Erben, die nicht erschienen sind, haben bis zum Glockenschlag an Heilig Huhn Zeit ihr Erbe bei mir einzufordern. Bei nicht Erscheinen wird es unter den übrigen Erben aufgeteilt.

Gezeichnet
Waffenbruder Konstantin Lind
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