10.03.2020, 01:23 AM
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30.03.2020, 12:36 AM von Rene345.)
Rechtssystem
In einer Gesellschaft funktioniert das Zusammenleben nur, wenn es Regeln gibt und diese auch eingehalten werden. Das ist in der Welt von Athalon nicht anders. Um ein geordnetes und sicheres Zusammenleben zu ermöglichen, werden Abweichungen von diesen Regeln mit Sanktionen geahndet, die je nach Schwere und Bedeutung für die Gemeinschaft mild oder streng ausfallen.
Es gibt kein einheitliches Strafrecht, sondern sehr viele regional gültige Gesetze. Diese können sich von Stadt zu Stadt, von Provinz zu Provinz unterscheiden. Der genaue Inhalt wird vom jeweiligen Herrscher des Gebiets festgelegt; so gilt in der Stadt Neu Corethon unter Stadtmeisterin Tori Arlert ein anderes Gesetz als im Norden der Insel, wo das Gesetz des Grafen gilt.
Das Rechtssystem auf Athalon ist ganz anders, als wir es aus der Realität kennen: Man gilt als schuldig, bis die Unschuld bewiesen wurde. Das bedeutet aber nicht, dass man automatisch mit einem Schuldspruch zu rechnen hat, wenn man als Verdächtiger festgenommen wurde. Das Gericht urteilt nach Zeugenaussagen und auch Beweise sind zugelassen, aber im Zweifelsfall wird eben nicht für den Angeklagten entschieden. Auch wird das Gericht fast immer zum Wohle der Stadt und ihrer Gemeinschaft entscheiden, als einem Fremden zum Recht zu verhelfen.
"...so sey es die opportunitas des Angeklagten, seyne Unschult vor Gericht zu beweysen. Er sey solang schuldig, bis er das Gegenteil beweyst. Es stehe dem Angeklagten frey sich eynen Advocatus zu nehmen und seyne Zeugen selbst zu bestimmen. Der Zeuge hat vor Gericht die Wahrheyt zu sagen, er darf weder zu Gunsten noch zu Ungunsten des Angeklagten eyne Lyge vor Gericht erzaelen. Um dafyr eyne garantia zu haben kann jeder Zeuge mit eynem heyligen Eyd belegt werden."
Strafrecht
Das Strafrecht unterscheidet zwischen Kapitalverbrechen, Verbrechen und Vergehen.
Kapitalverbrechen
Schwere Verbrechen, welche in der Regel mit schweren Leibesstrafen oder gar dem Tode bestraft werden. Kapitalverbrechen können nur vor dem Hohen Gericht behandelt werden, benötigen also einen adeligen Richter.
Verbrechen
Herkömmliche Verbrechen, deren Strafmaße sehr unterschiedlich ausfallen können, jedoch niemals auf die Todesstrafe hinauslaufen. Sie werden vor dem Niederen Gericht der Stadt Neu Corethon behandelt.
Vergehen
Verstöße gegen die Stadtordnung und leichte Überschreitungen werden ohne langen Prozess direkt geahndet, meist mit Ehrstrafen (Kerker, Pranger, Geldbußen etc.) oder leichten Leibesstrafen.
Sinn und Zweck der Strafen
Das athalonische Strafrecht ist durchaus streng und gnadenlos, und manchem mag es sogar ungerecht erscheinen. Trotz alledem ist es von Willkür weit entfernt und dient stets dem Zweck, zwei wichtige Ziele zu erfüllen:
Täter-Opfer-Ausgleich
"Und so sey jedem, der eyenem Byrger der Stadt Schwartzwaszer eynen Zahn ausschlegt, seyn eygener Zahn ausgeschlagen."
Prävention
"Die poena verfolge hier nur den Zwecke, auf dasz kein Buerger von zweifelhafter Gesinnung verführet werde, ein delictum zu begehen, es sei das Ziel der poena eine abhorrescente Wirkung zu entfalten."
Die Gerichtsbarkeit der Stadt Neu Corethon
Das Bürgergericht kümmert sich um Streitigkeiten aller Art, sofern nicht Adel, Klerus oder Magier involviert sind. Das Amt des Richters und der Schöffen übernehmen gut beleumundete Bürger.
Gravierende Verstöße gegen das Gesetz und Kapitalverbrechen werden vor dem Hohen Gericht verhandelt. Dieses wird nur für ganz besondere Fälle zusammengerufen und setzt sich aus Honoratioren der Stadt, dem Adel, manchmal auch aus Klerus und eventuellen Gildenvertretern zusammen. Straftaten, die von Adeligen oder Geweihten begangen wurden, werden immer vor dem Hohen Gericht ausgetragen.
Verstöße gegen die heiligen Gebote oder Ordensregeln werden innerhalb der jeweiligen kirchlichen Institutionen geregelt.
Magier, die in geringem Maße gegen die Vorschriften der Schwarzwasserakademie verstoßen, werden von eben dieser zur Rechenschaft gezogen werden. Bei schwereren Verbrechen müssen sie sich ebenfalls vor einem weltlichen Gericht verantworten. Dabei ist jedoch zu beachten, dass sie nur durch einen Geweihten der Kirche oder durch einen Vertreter der Schwarzwasserakademie verurteilt werden dürfen.
Bei Kapitalverbrechen, die durch Magier begangen wurden, ist allerhöchstens noch ein Kirchenprozess von Nöten, meist werden sie aber direkt durch das sogenannte Gottesurteil gerichtet.
Richter
Je Gerichtsverfahren gibt einen Richter, maximal zwei Schöffen, einen Ankläger (sofern dieser Vorhanden ist, und nicht der Richter selbst die Anklage übernimmt) sowie optional einen Anwalt (Advokat) für den Angeklagten, wenn dieser ihn sich leisten kann, der seine Unschuld verteidigt.
In der Regel hat nur der Beschuldigte hat das Recht auf einen Rechtsbeistand vor Gericht, welcher in erster Linie dafür sorgen soll, dass das Gericht mit dem Strafmaß die persönliche Lage des Beschuldigten würdigt.
Recht auf einen Prozess
Es gilt das Gesetz, dass ein Adeliger außerhalb der Stadtmark Neu Corethons über alle freien Leute, eigene und fremde Leibeigene nach dem Recht der Leichten Hand richten darf. So kann er jeden Bauern oder Streuner nach eigenem Ermessen züchtigen, so lange kein Blut fließt.
Sollte jemand auf Grund und Boden des Grafen ein Verbrechen begehen oder gegen seine Gesetze verstoßen, so steht es ihm nicht zu, vor dem Stadtgericht Neu Corethons verurteilt zu werden. Hier darf allein der Graf ein Urteil füllen. Sollte man Anklage erheben wollen, so hat man sich auch hier direkt an den Grafen zu wenden. Angelegenheiten, die nichts mit der Stadt zu tun haben, werden auch nicht vor dem Stadtgericht verhandelt.
Auf Grund und Boden der Stadt gilt ein anderes Recht. Wer sich hier Strafbar macht, wird vor dem Stadtgericht angehört so fern er denn ein Bürger ist und ein verhandlungswürdiges Verbrechen begangen hat. Nichtbürger besitzen kein Recht auf eine Verhandlung und werden in der Regel direkt und ohne Umschweife von der Stadtmeisterin oder dem Stadtvogt verurteilt. Schwerverbrecher ohne Bürgerrecht werden an den Grafen übergeben, welcher meist kurzen Prozess mit den Schandtätern macht.
Ablauf von Strafprozessen
Die Strafprozesse sind in der Welt von Athalon äußerst gering normiert, und auch auf Neu Corethon hängt es stark von den jeweiligen Richtern ab, wie der Prozess geführt wird. Die meisten Vorschriften sind ungeschrieben und werden auch nicht genau kontrolliert. Als Faustregel gilt, dass der Richter stets das letzte Wort hat.
Der Prozess vor dem Stadtgericht verläuft öffentlich, während der Graf es vorzieht, sein Urteil unter Ausschluss der öffentlichkeit zu füllen; das Urteil wird dann öffentlich verkündet und bei der Hinrichtung oder Anprangerung vollstreckt.
Geweihte sind ebenfalls als Richter in einem Prozess zugelassen, wenn sie die entsprechende Rechtsausbildung genossen haben. Oft fungieren sie als Schöffen zu Seiten des Richters oder als Gerichtsdiener und Rechtspfleger.
Folter
Der Beschuldigte darf beliebig lange unter beliebig schlechten Bedingungen eingekerkert bleiben, bis seine Schuld oder Unschuld vor Gericht bewiesen wurde.
Als bester Schuldbeweis gilt fast überall das Geständnis des Täters. Das erlangen eines Geständnisses durch Drohung oder Gewalt an der Schwelle zur Folter ist keine Seltenheit und wird stillschweigend hingenommen man spricht dabei von einem "peinlichen Verhör", welches aber fast nur bei dringendem Tatverdacht zum Einsatz kommt.
Kosten
In Neu Corethon gilt die Vorschrift, dass stets der Kläger die Gerichtskosten zu tragen hat. Nicht selten kommt es vor, dass ein Verurteilter neben seiner eigentlichen Strafe ein zusätzliches Bußgeld an die Stadt selbst entrichten muss. Die eingenommenen Gelder eines Gerichtsprozesses werden anschließend unter den Schöffen aufgeteilt, der Großteil geht anschließend an die Stadt; lediglich der Richter ist honoriert, er erhält also einen festgelegten Lohn aus den Stadtkassen.
Das Gesetzbuch Neu Corethons
In einer Gesellschaft funktioniert das Zusammenleben nur, wenn es Regeln gibt und diese auch eingehalten werden. Das ist in der Welt von Athalon nicht anders. Um ein geordnetes und sicheres Zusammenleben zu ermöglichen, werden Abweichungen von diesen Regeln mit Sanktionen geahndet, die je nach Schwere und Bedeutung für die Gemeinschaft mild oder streng ausfallen.
Es gibt kein einheitliches Strafrecht, sondern sehr viele regional gültige Gesetze. Diese können sich von Stadt zu Stadt, von Provinz zu Provinz unterscheiden. Der genaue Inhalt wird vom jeweiligen Herrscher des Gebiets festgelegt; so gilt in der Stadt Neu Corethon unter Stadtmeisterin Tori Arlert ein anderes Gesetz als im Norden der Insel, wo das Gesetz des Grafen gilt.
Das Rechtssystem auf Athalon ist ganz anders, als wir es aus der Realität kennen: Man gilt als schuldig, bis die Unschuld bewiesen wurde. Das bedeutet aber nicht, dass man automatisch mit einem Schuldspruch zu rechnen hat, wenn man als Verdächtiger festgenommen wurde. Das Gericht urteilt nach Zeugenaussagen und auch Beweise sind zugelassen, aber im Zweifelsfall wird eben nicht für den Angeklagten entschieden. Auch wird das Gericht fast immer zum Wohle der Stadt und ihrer Gemeinschaft entscheiden, als einem Fremden zum Recht zu verhelfen.
"...so sey es die opportunitas des Angeklagten, seyne Unschult vor Gericht zu beweysen. Er sey solang schuldig, bis er das Gegenteil beweyst. Es stehe dem Angeklagten frey sich eynen Advocatus zu nehmen und seyne Zeugen selbst zu bestimmen. Der Zeuge hat vor Gericht die Wahrheyt zu sagen, er darf weder zu Gunsten noch zu Ungunsten des Angeklagten eyne Lyge vor Gericht erzaelen. Um dafyr eyne garantia zu haben kann jeder Zeuge mit eynem heyligen Eyd belegt werden."
Strafrecht
Das Strafrecht unterscheidet zwischen Kapitalverbrechen, Verbrechen und Vergehen.
Kapitalverbrechen
Schwere Verbrechen, welche in der Regel mit schweren Leibesstrafen oder gar dem Tode bestraft werden. Kapitalverbrechen können nur vor dem Hohen Gericht behandelt werden, benötigen also einen adeligen Richter.
Verbrechen
Herkömmliche Verbrechen, deren Strafmaße sehr unterschiedlich ausfallen können, jedoch niemals auf die Todesstrafe hinauslaufen. Sie werden vor dem Niederen Gericht der Stadt Neu Corethon behandelt.
Vergehen
Verstöße gegen die Stadtordnung und leichte Überschreitungen werden ohne langen Prozess direkt geahndet, meist mit Ehrstrafen (Kerker, Pranger, Geldbußen etc.) oder leichten Leibesstrafen.
Sinn und Zweck der Strafen
Das athalonische Strafrecht ist durchaus streng und gnadenlos, und manchem mag es sogar ungerecht erscheinen. Trotz alledem ist es von Willkür weit entfernt und dient stets dem Zweck, zwei wichtige Ziele zu erfüllen:
Täter-Opfer-Ausgleich
"Und so sey jedem, der eyenem Byrger der Stadt Schwartzwaszer eynen Zahn ausschlegt, seyn eygener Zahn ausgeschlagen."
Prävention
"Die poena verfolge hier nur den Zwecke, auf dasz kein Buerger von zweifelhafter Gesinnung verführet werde, ein delictum zu begehen, es sei das Ziel der poena eine abhorrescente Wirkung zu entfalten."
Die Gerichtsbarkeit der Stadt Neu Corethon
Das Bürgergericht kümmert sich um Streitigkeiten aller Art, sofern nicht Adel, Klerus oder Magier involviert sind. Das Amt des Richters und der Schöffen übernehmen gut beleumundete Bürger.
Gravierende Verstöße gegen das Gesetz und Kapitalverbrechen werden vor dem Hohen Gericht verhandelt. Dieses wird nur für ganz besondere Fälle zusammengerufen und setzt sich aus Honoratioren der Stadt, dem Adel, manchmal auch aus Klerus und eventuellen Gildenvertretern zusammen. Straftaten, die von Adeligen oder Geweihten begangen wurden, werden immer vor dem Hohen Gericht ausgetragen.
Verstöße gegen die heiligen Gebote oder Ordensregeln werden innerhalb der jeweiligen kirchlichen Institutionen geregelt.
Magier, die in geringem Maße gegen die Vorschriften der Schwarzwasserakademie verstoßen, werden von eben dieser zur Rechenschaft gezogen werden. Bei schwereren Verbrechen müssen sie sich ebenfalls vor einem weltlichen Gericht verantworten. Dabei ist jedoch zu beachten, dass sie nur durch einen Geweihten der Kirche oder durch einen Vertreter der Schwarzwasserakademie verurteilt werden dürfen.
Bei Kapitalverbrechen, die durch Magier begangen wurden, ist allerhöchstens noch ein Kirchenprozess von Nöten, meist werden sie aber direkt durch das sogenannte Gottesurteil gerichtet.
Richter
Je Gerichtsverfahren gibt einen Richter, maximal zwei Schöffen, einen Ankläger (sofern dieser Vorhanden ist, und nicht der Richter selbst die Anklage übernimmt) sowie optional einen Anwalt (Advokat) für den Angeklagten, wenn dieser ihn sich leisten kann, der seine Unschuld verteidigt.
In der Regel hat nur der Beschuldigte hat das Recht auf einen Rechtsbeistand vor Gericht, welcher in erster Linie dafür sorgen soll, dass das Gericht mit dem Strafmaß die persönliche Lage des Beschuldigten würdigt.
Recht auf einen Prozess
Es gilt das Gesetz, dass ein Adeliger außerhalb der Stadtmark Neu Corethons über alle freien Leute, eigene und fremde Leibeigene nach dem Recht der Leichten Hand richten darf. So kann er jeden Bauern oder Streuner nach eigenem Ermessen züchtigen, so lange kein Blut fließt.
Sollte jemand auf Grund und Boden des Grafen ein Verbrechen begehen oder gegen seine Gesetze verstoßen, so steht es ihm nicht zu, vor dem Stadtgericht Neu Corethons verurteilt zu werden. Hier darf allein der Graf ein Urteil füllen. Sollte man Anklage erheben wollen, so hat man sich auch hier direkt an den Grafen zu wenden. Angelegenheiten, die nichts mit der Stadt zu tun haben, werden auch nicht vor dem Stadtgericht verhandelt.
Auf Grund und Boden der Stadt gilt ein anderes Recht. Wer sich hier Strafbar macht, wird vor dem Stadtgericht angehört so fern er denn ein Bürger ist und ein verhandlungswürdiges Verbrechen begangen hat. Nichtbürger besitzen kein Recht auf eine Verhandlung und werden in der Regel direkt und ohne Umschweife von der Stadtmeisterin oder dem Stadtvogt verurteilt. Schwerverbrecher ohne Bürgerrecht werden an den Grafen übergeben, welcher meist kurzen Prozess mit den Schandtätern macht.
Ablauf von Strafprozessen
Die Strafprozesse sind in der Welt von Athalon äußerst gering normiert, und auch auf Neu Corethon hängt es stark von den jeweiligen Richtern ab, wie der Prozess geführt wird. Die meisten Vorschriften sind ungeschrieben und werden auch nicht genau kontrolliert. Als Faustregel gilt, dass der Richter stets das letzte Wort hat.
Der Prozess vor dem Stadtgericht verläuft öffentlich, während der Graf es vorzieht, sein Urteil unter Ausschluss der öffentlichkeit zu füllen; das Urteil wird dann öffentlich verkündet und bei der Hinrichtung oder Anprangerung vollstreckt.
Geweihte sind ebenfalls als Richter in einem Prozess zugelassen, wenn sie die entsprechende Rechtsausbildung genossen haben. Oft fungieren sie als Schöffen zu Seiten des Richters oder als Gerichtsdiener und Rechtspfleger.
Folter
Der Beschuldigte darf beliebig lange unter beliebig schlechten Bedingungen eingekerkert bleiben, bis seine Schuld oder Unschuld vor Gericht bewiesen wurde.
Als bester Schuldbeweis gilt fast überall das Geständnis des Täters. Das erlangen eines Geständnisses durch Drohung oder Gewalt an der Schwelle zur Folter ist keine Seltenheit und wird stillschweigend hingenommen man spricht dabei von einem "peinlichen Verhör", welches aber fast nur bei dringendem Tatverdacht zum Einsatz kommt.
Kosten
In Neu Corethon gilt die Vorschrift, dass stets der Kläger die Gerichtskosten zu tragen hat. Nicht selten kommt es vor, dass ein Verurteilter neben seiner eigentlichen Strafe ein zusätzliches Bußgeld an die Stadt selbst entrichten muss. Die eingenommenen Gelder eines Gerichtsprozesses werden anschließend unter den Schöffen aufgeteilt, der Großteil geht anschließend an die Stadt; lediglich der Richter ist honoriert, er erhält also einen festgelegten Lohn aus den Stadtkassen.
Das Gesetzbuch Neu Corethons